Deutsch-französischer
Rechtsverkehr



Wir begleiten französische Investoren nach Deutschland und beraten sie im Rahmen ihrer laufenden Geschäftstätigkeit in allen wichtigen Bereichen des Wirtschaftsrechts ebenso wie in unseren Spezialgebieten. Unsere deutschen Mandanten unterstützen wir dabei, ihr Geschäft in Frankreich auf- und auszubauen. Die Schwerpunkte unserer Beratung im französischen Recht einschließlich des internationalen Privatrechts liegen im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Vertragsrecht.