Deutsch-französischer Rechtsverkehr 
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Wir begleiten französische Investoren nach Deutschland und beraten sie im Rahmen ihrer
laufenden Geschäftstätigkeit in allen wichtigen Bereichen des Wirtschaftsrechts ebenso wie
in unseren Spezialgebieten. Unsere deutschen Mandanten unterstützen wir dabei, ihr Geschäft
in Frankreich auf- und auszubauen. Die Schwerpunkte unserer Beratung im französischen Recht
einschließlich des internationalen Privatrechts liegen im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
und Vertragsrecht.
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